Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reich Küchenstudio

Entwurf – Österreich, Stand Oktober 2026

Unternehmen: Reich Küchenstudio
Inhaber: Ozby Zengin
Geschäftsanschrift: Landstraße 10, 6971 Hard, Österreich
E-Mail: office@zengin.cc
UID-Nummer: ATU 80236415
Telefon: +43 664 99365479


Rechtsform: [OFFEN – Einzelunternehmen oder andere Rechtsform bestätigen]
Firmenbuchnummer: [OFFEN – falls vorhanden]
Gewerbeberechtigung: [OFFEN – genaue Gewerbebezeichnung ergänzen]


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen und Verträge zwischen Reich Küchenstudio, Inhaber Ozby Zengin (nachfolgend „Reich Küchenstudio“), und seinen Kunden.

1.2. Die AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Küchen, Küchenmöbeln und sonstigen Möbeln;
  • den Verkauf und die Lieferung von Elektrogeräten und Zubehör;
  • die individuelle Küchenplanung und Beratung;
  • das Naturmaßnehmen und die technische Planung;
  • die Lieferung und Montage von Küchen und Möbeln;
  • die Anfertigung oder Bestellung maßgefertigter Arbeitsplatten;
  • vereinbarte Anschluss- und Installationsarbeiten im Elektro- und Sanitärbereich, soweit diese vom Unternehmen selbst oder durch beauftragte befugte Fachbetriebe durchgeführt werden.

1.3. Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern (B2C) als auch für Verträge mit Unternehmern (B2B). Soweit gesetzliche Vorschriften für Verbraucher zwingend sind, gehen diese den AGB vor.

1.4. Verbraucher ist eine Person, für die das jeweilige Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer ist, für wen das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen.

1.5. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Reich Küchenstudio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.6. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere über Preis, Leistungsumfang, Material, Ausführung, Liefertermin und Montage, haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie wirksam vereinbart wurden.


2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Reich Küchenstudio sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Die Bindungsdauer eines Angebots ergibt sich aus dem Angebot selbst. Fehlt eine Angabe, gilt das Angebot nicht automatisch als verbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Reich Küchenstudio die Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung übermittelt oder mit Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Vertragserfüllung beginnt.

2.3. Bestellungen können insbesondere per E-Mail, über einen Online-Shop, über ein Bestellformular oder auf andere vereinbarte elektronische Weise erfolgen.

2.4. Die Auftragsbestätigung soll die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, insbesondere:

  • die bestellten Waren und Dienstleistungen;
  • die vereinbarten Maße, Materialien und Ausführungen;
  • den Gesamtpreis einschließlich der anwendbaren Steuern und Abgaben;
  • die vereinbarten Zahlungsbedingungen;
  • den voraussichtlichen oder verbindlich vereinbarten Liefer- und Montagetermin;
  • den Umfang etwaiger Anschlussarbeiten;
  • allfällige gesonderte Kosten.

2.5. Bei elektronischen Bestellungen werden gesetzlich erforderliche Informationen vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt. Sofern gesetzlich erforderlich, wird die Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigt.

2.6. Bei Bestellungen über einen Webshop werden die gesetzlichen Anforderungen an die Bestellschaltfläche, die Information über Zahlungspflichten und die Vertragsbestätigung eingehalten.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten sollen Reich Küchenstudio unverzüglich mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

2.8. Mündliche Nebenabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


3. Küchenplanung und Planungsunterlagen

3.1. Die Küchenplanung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen, der verfügbaren Raumdaten, der vereinbarten Geräte und Materialien sowie der technischen Möglichkeiten.

3.2. Visualisierungen, Perspektivzeichnungen, 3D-Ansichten, Farbdarstellungen und Muster dienen grundsätzlich der Veranschaulichung. Maßgeblich für die tatsächliche Ausführung sind die vereinbarten technischen Pläne, Produktbeschreibungen und die ausdrücklich festgelegten Materialien und Ausführungen.

3.3. Bildschirmdarstellungen und gedruckte Abbildungen können hinsichtlich Farbe, Struktur, Glanzgrad und Oberflächenwirkung von den Originalmaterialien abweichen. Wesentliche vereinbarte Produkteigenschaften müssen dennoch eingehalten werden.

3.4. Reich Küchenstudio weist den Kunden auf erkennbare technische Einschränkungen oder Planungsprobleme hin, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Leistung erkennbar sind.

3.5. Die Planung setzt voraus, dass der Kunde vollständige und richtige Angaben zu Raummaßen, Anschlüssen, baulichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen macht, soweit diese Informationen in seiner Sphäre liegen.

3.6. Die Nutzung von Planungsunterlagen, Zeichnungen und individuellen Entwürfen durch den Kunden ist im vereinbarten Vertragsumfang gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige wirtschaftliche Nutzung kann gesondert vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3.7. Ob Planungskosten im Kaufpreis enthalten sind oder gesondert verrechnet werden, wird im Angebot festgehalten. Gesonderte Planungskosten werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.

3.8. Bei einer späteren Nichtbeauftragung dürfen bereits vereinbarte und tatsächlich geschuldete Planungskosten nur im Rahmen der wirksamen vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.


4. Naturmaß und örtliche Gegebenheiten

4.1. Soweit vereinbart, nimmt Reich Küchenstudio vor der endgültigen Fertigung oder Bestellung maßgeblicher Küchenteile ein Naturmaß vor Ort.

4.2. Das Naturmaß bildet die Grundlage für die weitere Planung. Es ersetzt jedoch keine bautechnische Prüfung, statische Untersuchung oder umfassende Prüfung verdeckter Leitungen und Installationen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

4.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die relevanten Bereiche vermessen werden können.

4.4. Vor Beginn der Montage müssen die erforderlichen baulichen Voraussetzungen, insbesondere fertige Böden, geeignete Wände, ausreichende Zugänge und vereinbarte Anschlusspunkte, vorliegen.

4.5. Änderungen an Räumen, Böden, Wänden, Fenstern, Türen, Leitungen oder Anschlüssen nach dem Naturmaß können eine Anpassung der Planung, zusätzliche Arbeiten oder zusätzliche Kosten erforderlich machen.

4.6. Solche Mehrkosten werden dem Kunden vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt und grundsätzlich erst nach dessen Zustimmung ausgeführt. Ausgenommen sind Fälle, in denen gesetzlich zulässige Maßnahmen zur unmittelbaren Schadensabwehr erforderlich sind.

4.7. Abweichungen, die erst nach dem Naturmaß durch bauliche Veränderungen, unrichtige Angaben des Kunden oder nicht erkennbare Gegebenheiten entstehen, werden nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben gewahrt.


5. Maßanfertigungen, Materialien und Sonderwünsche

5.1. Maßgefertigte Küchen, Arbeitsplatten und Möbel werden nach den im Auftrag vereinbarten Maßen, Materialien und technischen Spezifikationen hergestellt oder bestellt.

5.2. Naturmaterialien wie Holz, Naturstein und bestimmte Verbundmaterialien können natürliche Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur und Oberflächenbild aufweisen. Solche materialtypischen Eigenschaften stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der berechtigten Erwartungen und der vereinbarten Produktqualität liegen.

5.3. Abweichungen von Musterstücken oder Abbildungen sind nur insoweit zulässig, als sie bei der betreffenden Produktart üblich, technisch bedingt und mit der vereinbarten Beschaffenheit vereinbar sind.

5.4. Kundenwünsche, die von der ursprünglichen Bestellung abweichen, bedürfen einer Vereinbarung über die geänderte Ausführung, mögliche Mehrkosten und gegebenenfalls neue Liefertermine.

5.5. Bei individuell angefertigten Waren sind die gesetzlichen Sonderbestimmungen zu Rücktrittsrechten zu beachten. Insbesondere kann bei bestimmten Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen sein. Ob die Ausnahme im konkreten Fall anwendbar ist, richtet sich nach dem Gesetz.

5.6. Eine Sonderanfertigung schließt gesetzliche Gewährleistungsrechte wegen Mängeln nicht aus.


6. Preise und Kostenvoranschläge

6.1. Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

6.2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.

6.3. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies eindeutig ausgewiesen ist.

6.4. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Preis nur die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen. Zusätzliche Arbeiten, insbesondere bauliche Anpassungen, zusätzliche Transporte, Sondermontagen oder nicht vereinbarte Anschlussarbeiten, sind gesondert zu vereinbaren.

6.5. Kostenvoranschläge und Angebote weisen aus, ob sie verbindlich oder unverbindlich sind. Bei Verbrauchern werden die gesetzlichen Informationspflichten und die einschlägigen Bestimmungen des ABGB beachtet.

6.6. Erkennt Reich Küchenstudio, dass die vereinbarten Kosten voraussichtlich wesentlich überschritten werden, wird der Kunde vor Durchführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten informiert. Ohne erforderliche Zustimmung werden solche Arbeiten grundsätzlich nicht ausgeführt.

6.7. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Diese Klausel begründet kein einseitiges Recht zur beliebigen Preisänderung.


7. Zahlungsbedingungen

7.1. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist folgender Zahlungsplan vorgesehen:

  • 30 % Anzahlung nach wirksamem Vertragsabschluss und Rechnungslegung;
  • 60 % des Gesamtpreises bei Lieferung der vereinbarten Hauptware;
  • 10 % des Gesamtpreises nach Abschluss der vereinbarten Montage.

7.2. Die jeweiligen Teilbeträge werden nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt. Die Rechnung soll den jeweiligen Leistungsstand und den fälligen Betrag nachvollziehbar ausweisen.

7.3. Die Schlussrate wird nach Abschluss der vereinbarten Montage fällig, sofern die vereinbarte Montage durchgeführt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen der Fälligkeit vorliegen. Berechtigte Einwendungen des Kunden und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7.4. Kann die Montage aus Gründen, die Reich Küchenstudio zu vertreten hat, nicht abgeschlossen werden, darf die Schlussrate nicht allein deshalb so behandelt werden, als wäre die Montage ordnungsgemäß abgeschlossen.

7.5. Kann die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden die weitere Vorgehensweise, ein Ersatztermin und allfällige zusätzliche Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen und einer angemessenen Vereinbarung beurteilt.

7.6. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Ist keine wirksame Zahlungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.7. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und angemessene, gesetzlich zulässige Mahn- und Betreibungskosten verlangt werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Einschränkungen.

7.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die Gegenforderung gesetzlich aufrechenbar ist. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

7.9. Eine Änderung des Zahlungsplans bedarf einer Vereinbarung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.


8. Lieferung und Liefertermine

8.1. Liefertermine und Lieferfristen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Dabei wird kenntlich gemacht, ob es sich um einen verbindlichen Termin oder um eine voraussichtliche Lieferzeit handelt.

8.2. Voraussichtliche Liefertermine beruhen insbesondere auf der Verfügbarkeit der bestellten Waren, der Produktionsplanung der Hersteller und der Abstimmung mit dem Montagebetrieb.

8.3. Reich Küchenstudio informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen und übermittelt, soweit möglich, einen aktualisierten Liefertermin.

8.4. Lieferverzögerungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs, insbesondere bei einer wesentlichen Verzögerung, bleiben unberührt.

8.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferadresse zugänglich ist und die Anlieferung unter den vereinbarten Bedingungen möglich ist. Besondere Zugangssituationen, etwa enge Stiegenhäuser, fehlende Aufzüge oder erforderliche Sondertransporte, sollen vorab mitgeteilt werden.

8.6. Zusätzliche Kosten aufgrund nicht mitgeteilter, außergewöhnlicher Transportbedingungen dürfen nur verlangt werden, wenn dafür eine wirksame gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.

8.7. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware grundsätzlich erst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Verbraucher über. Insbesondere darf die Gefahr bei einer vom Unternehmen organisierten Lieferung nicht allein durch Übergabe an einen Transportdienstleister auf den Verbraucher verlagert werden, soweit das Gesetz dies untersagt.

8.8. Gegenüber Unternehmern gelten die vereinbarten Liefer- und Gefahrtragungsregelungen, soweit sie wirksam sind und zwingendes Recht nicht entgegensteht.


9. Lieferung, Montage und Zugang zur Baustelle

9.1. Die Montage erfolgt im vereinbarten Umfang und nach Terminvereinbarung.

9.2. Der Kunde stellt sicher, dass am vereinbarten Montagetermin:

  • die Räumlichkeiten frei zugänglich sind;
  • die vereinbarten baulichen Vorarbeiten abgeschlossen sind;
  • Böden, Wände und Decken im erforderlichen Zustand sind;
  • erforderliche Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse an den vereinbarten Positionen vorhanden sind;
  • die vereinbarten Arbeitsbereiche frei und sicher zugänglich sind.

9.3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, etwa Maurerarbeiten, Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenarbeiten, Verlegung neuer Leitungen oder die Herstellung neuer Anschlüsse, sind nicht Bestandteil der Montage.

9.4. Sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, werden diese nach Möglichkeit vorab besprochen und schriftlich oder per E-Mail vereinbart.

9.5. Kann die Montage wegen fehlender Voraussetzungen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden abgestimmt. Ersatztermine und allfällige zusätzliche Kosten richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

9.6. Reich Küchenstudio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht werden.

9.7. Verpackungsmaterial und Montageabfälle werden im vereinbarten Umfang entfernt. Eine weitergehende Entsorgung, insbesondere von alten Küchen, Bauschutt oder bereits vorhandenen Einrichtungsgegenständen, erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.


10. Elektro- und Wasseranschlüsse

10.1. Elektro- und Wasseranschlussarbeiten sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

10.2. Arbeiten, für die eine besondere Gewerbeberechtigung oder fachliche Befugnis erforderlich ist, werden nur durch entsprechend befugte Personen oder Unternehmen durchgeführt.

10.3. Vorhandene Installationen müssen den für die vereinbarte Ausführung erforderlichen technischen Voraussetzungen entsprechen. Reich Küchenstudio ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte verdeckte Leitungen, die gesamte Elektroanlage oder die gesamte Wasserinstallation umfassend zu überprüfen.

10.4. Werden bei den vereinbarten Arbeiten erkennbare Sicherheitsmängel oder ungeeignete Anschlüsse festgestellt, wird der Kunde informiert. Erforderliche zusätzliche Arbeiten bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.

10.5. Nicht vereinbarte Eingriffe in die Gebäudetechnik, insbesondere in Stromkreise, Sicherungskästen, Gasleitungen oder tragende Bauteile, werden nicht durchgeführt.

10.6. Der Kunde informiert Reich Küchenstudio vor Arbeitsbeginn über bekannte verdeckte Leitungen, besondere technische Gegebenheiten und relevante Sicherheitsrisiken.

10.7. Für die ordnungsgemäße Ausführung der tatsächlich übernommenen Arbeiten gelten die gesetzlichen Vorschriften und die einschlägigen technischen Anforderungen. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1. Der Kunde stellt alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

11.2. Dazu zählen insbesondere Raumdaten, gewünschte Geräte, Anschlusssituationen, Zugangsbedingungen, bauliche Besonderheiten und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.

11.3. Der Kunde teilt Änderungen der Kontaktdaten, Lieferadresse und sonstiger wesentlicher Umstände rechtzeitig mit.

11.4. Soweit der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, werden die daraus entstehenden Auswirkungen auf Liefer- und Montageterminen nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

11.5. Zusätzliche Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung entstehen, können nur verlangt werden, wenn sie rechtlich begründet, angemessen und nachvollziehbar sind.


12. Änderungen und Zusatzaufträge

12.1. Änderungen an einer bereits bestätigten Bestellung bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

12.2. Änderungen können Auswirkungen auf Preis, Materialbestellung, Produktion, Lieferzeit und Montage haben.

12.3. Reich Küchenstudio informiert den Kunden über erkennbare Auswirkungen der gewünschten Änderung, bevor diese verbindlich umgesetzt wird.

12.4. Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. Die Zustimmung kann, sofern rechtlich zulässig, per E-Mail erfolgen.

12.5. Bereits ausgeführte Leistungen, bereits bestellte Waren und speziell angefertigte Komponenten werden bei Änderungen nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksamen Vereinbarungen berücksichtigt. Eine pauschale Verpflichtung des Kunden, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand den gesamten Auftragswert zu bezahlen, wird durch diese Klausel nicht begründet.


13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des für diese Waren geschuldeten Kaufpreises im Eigentum von Reich Küchenstudio, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart werden kann.

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfleglich zu behandeln.

13.3. Bei Zahlungsverzug stehen Reich Küchenstudio die gesetzlichen Rechte zu. Eine Rücknahme oder Demontage eingebauter Küchenbestandteile erfolgt nicht eigenmächtig und nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

13.4. Gegenüber Verbrauchern wird der Eigentumsvorbehalt nicht dazu verwendet, zwingende gesetzliche Rechte einzuschränken.

13.5. Bei einer Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Sachen richtet sich die Rechtslage nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische Erweiterung des Eigentumsvorbehalts über das gesetzlich Zulässige hinaus wird nicht vereinbart.


14. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen

14.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, etwa per E-Mail oder über einen Online-Shop, abgeschlossen werden, gelten die Rücktrittsbestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), sofern dessen Anwendungsbereich eröffnet ist.

14.2. Verbrauchern steht bei erfassten Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Beginn, Berechnung und Voraussetzungen der Frist richten sich nach der Art des Vertrags und den gesetzlichen Bestimmungen.

14.3. Bei Warenkäufen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Beförderer ist. Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Vertragsabschluss. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.

14.4. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher Reich Küchenstudio innerhalb der gesetzlichen Frist durch eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss informieren. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail an office@zengin.cc gesendet werden. Eine gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden, soweit vorgeschrieben, gesondert zur Verfügung gestellt.

14.5. Das bloße Zurücksenden der Ware oder das Nichterscheinen zu einem Montagetermin ersetzt die erforderliche Rücktrittserklärung nicht in jedem Fall.

14.6. Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann die gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht greifen. Dies wird anhand der konkreten Bestellung beurteilt. Nicht jede Bestellung einer Küche ist allein deshalb automatisch vom Rücktrittsrecht ausgenommen.

14.7. Für Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, werden die erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen und gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungen eingeholt. Ein Verlust des Rücktrittsrechts tritt nur ein, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

14.8. Im Rücktrittsfall werden bereits erhaltene Zahlungen, Rücksendungen, unmittelbare Rücksendekosten und ein allfälliger Wertersatz nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

14.9. Gesetzliche Rücktrittsrechte wegen Verzugs, Vertragsverletzung, Mängeln oder anderer gesetzlich geregelter Umstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


15. Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung außerhalb des FAGG

15.1. Außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte kann eine Stornierung oder Vertragsauflösung einvernehmlich vereinbart werden.

15.2. Bei einer vom Kunden gewünschten Vertragsbeendigung sind die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und gegebenenfalls des KSchG maßgeblich. Dies gilt insbesondere für Werkverträge, bereits erbrachte Planungsleistungen, bestellte Waren und maßgefertigte Komponenten.

15.3. Reich Küchenstudio wird bei einer einvernehmlichen Auflösung bereits erbrachte Leistungen, tatsächlich entstandene Kosten, ersparte Aufwendungen und anderweitig verwertbare Leistungen angemessen berücksichtigen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht geboten ist.

15.4. Eine pauschale Stornogebühr oder ein pauschaler Schadenersatz wird nur verlangt, wenn hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

15.5. Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Rücktritt, Nachfristsetzung, Kündigung oder sonstige Rechtsbehelfe.


16. Prüfung bei Lieferung und Mängelmeldung

16.1. Der Kunde wird gebeten, die gelieferte Ware bei Übergabe nach Möglichkeit auf offensichtliche Transportschäden und erkennbare Abweichungen zu überprüfen.

16.2. Erkennbare Schäden können auf dem Lieferschein vermerkt und mit Fotos dokumentiert werden. Eine fehlende Unterschrift unter einen Schadensvermerk oder eine unterlassene sofortige Meldung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

16.3. Mängel können per E-Mail an office@zengin.cc gemeldet werden. Die Mitteilung soll nach Möglichkeit eine Beschreibung des Mangels, die betroffene Ware und gegebenenfalls Fotos enthalten.

16.4. Bei Verbrauchern richten sich Mängelrechte nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Ausübung gesetzlicher Rechte darf nicht von der Einhaltung einer vertraglich festgelegten kurzen Meldefrist abhängig gemacht werden, soweit das Gesetz eine solche Einschränkung untersagt.

16.5. Für Unternehmer gelten gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB, soweit diese Bestimmung im konkreten Vertragsverhältnis anwendbar ist. Unternehmerkunden sollen erkennbare Mängel nach Ablieferung unverzüglich untersuchen und rechtzeitig rügen.

16.6. Eine Bestätigung der Warenübernahme dient der Dokumentation der Lieferung und ist für sich allein kein Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte.


17. Gewährleistung bei Verbrauchern (B2C)

17.1. Für Warenkäufe zwischen Reich Küchenstudio und Verbrauchern gelten insbesondere die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), soweit dessen Anwendungsbereich eröffnet ist.

17.2. Für reine Planungsleistungen, Montageleistungen und andere Werk- oder Dienstleistungsverträge gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere jene des ABGB und des KSchG.

17.3. Bei mangelhaften Waren stehen Verbrauchern die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu. Dazu können insbesondere die Herstellung des mangelfreien Zustands durch Verbesserung oder Austausch und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Preisminderung oder Vertragsauflösung gehören.

17.4. Die konkrete Art der Abhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, der Art des Mangels und der Möglichkeit sowie Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Abhilfemaßnahme.

17.5. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bleiben unberührt. Für Waren gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Übergabe; besondere gesetzliche Regelungen, insbesondere für bestimmte Warenarten, bleiben vorbehalten. Für Werk- und Dienstleistungen können abweichende gesetzliche Fristen und Voraussetzungen gelten.

17.6. Bei Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Leistungen gelten gegebenenfalls zusätzliche gesetzliche Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten.

17.7. Gewährleistungsrechte werden nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass eine Ware individuell angefertigt, auf Maß bestellt oder in eine Küche eingebaut wurde.

17.8. Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte wird durch den Hinweis auf übliche Pflege, Wartung oder materialtypische Eigenschaften begründet. Für tatsächlich vom Kunden verursachte Schäden gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze.


18. Gewährleistung bei Unternehmern (B2B)

18.1. Für Verträge mit Unternehmern gelten die einschlägigen Bestimmungen des ABGB und gegebenenfalls des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

18.2. Unternehmer haben die gelieferte Ware im Rahmen der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu prüfen, soweit diese anwendbar sind.

18.3. Eine allfällige Einschränkung oder Modifikation von Gewährleistungsrechten im B2B-Bereich bedarf einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte.

18.4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.


19. Schadenersatz und Haftung

19.1. Reich Küchenstudio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die schuldhaft durch das Unternehmen oder durch Personen verursacht werden, für deren Verhalten das Unternehmen gesetzlich einzustehen hat.

19.2. Gegenüber Verbrauchern werden Haftungsausschlüsse nicht vereinbart, soweit sie gesetzlich unzulässig sind. Insbesondere bleiben zwingende Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche nach zwingenden Produkthaftungsvorschriften unberührt.

19.3. Gegenüber Unternehmern können Haftungsbeschränkungen nur im rechtlich zulässigen Umfang und nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung gelten. Eine Haftungsbeschränkung für vorsätzliches Verhalten oder in anderen gesetzlich zwingend ausgeschlossenen Fällen wird nicht begründet.

19.4. Für Schäden, die ausschließlich durch unrichtige Angaben des Kunden, unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe Dritter verursacht wurden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln über Kausalität, Verschulden und Mitverantwortung.

19.5. Die Haftung für Mängelrechte, die Produkthaftung und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche wird durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.


20. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

20.1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei, etwa Naturkatastrophen, erhebliche Transportstörungen, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ausfälle wesentlicher Lieferketten, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

20.2. Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei über wesentliche Auswirkungen und bemüht sich um eine angemessene Lösung.

20.3. Diese Bestimmung begründet keinen pauschalen Ausschluss der Haftung und beseitigt keine zwingenden gesetzlichen Rechte. Insbesondere bleiben gesetzliche Rücktritts- und Schadenersatzrechte nach den konkreten Umständen unberührt.


21. Datenschutz

21.1. Reich Küchenstudio verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen, zur Kommunikation mit Kunden, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

21.2. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

21.3. Daten können, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, an Lieferanten, Hersteller, Transportunternehmen, Montagepartner, befugte Fachbetriebe, Steuerberatung und sonstige erforderliche Dienstleister übermittelt werden. Eine Übermittlung erfolgt nur im jeweils rechtlich zulässigen Umfang.

21.4. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen dies vorsehen.

21.5. Betroffene Personen haben im gesetzlichen Umfang insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Soweit eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, kann diese mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

21.6. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingebracht werden. In Österreich ist dies grundsätzlich die Österreichische Datenschutzbehörde.

21.7. Diese Bestimmung ersetzt keine vollständige Datenschutzerklärung. Reich Küchenstudio stellt eine gesonderte Datenschutzerklärung bereit, die insbesondere Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, konkrete Speicherfristen, Empfänger und allfällige Drittlandübermittlungen beschreibt.


22. Kommunikation und elektronische Dokumente

22.1. Die Parteien können vertragsbezogene Kommunikation, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Änderungsvereinbarungen, Terminabsprachen und Rechnungen, per E-Mail abwickeln, soweit keine zwingende gesetzliche Formvorschrift entgegensteht.

22.2. Kunden werden gebeten, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen dieser Adresse rechtzeitig mitzuteilen.

22.3. Gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen und Erklärungen erfolgen in der jeweils erforderlichen Form. Diese Klausel schließt gesetzlich erforderliche Schriftform, Belehrungen oder Bestätigungen nicht aus.


23. Anwendbares Recht

23.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.

23.2. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, die nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften anwendbar sind, unberührt.

23.3. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.


24. Gerichtsstand

24.1. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart.

24.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Vereinbarung, die zwingende Gerichtsstandsrechte von Verbrauchern einschränkt, wird nicht getroffen.

24.3. Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.


25. Beschwerden und Kontakt

25.1. Kunden können Fragen, Beschwerden und Reklamationen an folgende Kontaktadresse richten:

Reich Küchenstudio
Inhaber: Ozbey Zengin
Landstraße 10
6971 Hard, Österreich
E-Mail: office@zengin.cc

25.2. Beschwerden sollen möglichst konkret beschrieben werden, damit Reich Küchenstudio den Sachverhalt prüfen und eine geeignete Lösung vorschlagen kann.

25.3. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben durch die Einreichung einer Beschwerde unberührt.


26. Schlussbestimmungen

26.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

26.2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung führt nicht automatisch dazu, dass an ihre Stelle eine wirtschaftlich möglichst ähnliche, aber gesetzlich nicht vorgesehene Regelung tritt.

26.3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen dokumentiert werden. Zwingende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

26.4. Maßgeblich ist die im konkreten Vertrag wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Verträge.